Company Compliance

Sagen wir es einmal so: Sie haften als Unternehmer für alles und jeden, was auch nur irgendwie mit Ihrem Unternehmen verbunden ist. Auch für das, was Ihre Angestellten und Arbeiter unternehmen oder unterlassen. Kennen Sie alle Regeln, die eingehalten werden müssen? Nein? Dann es geht es Ihnen so, wie der absoluten Mehrheit der Eigentümer und Manager der Klein- und Mittelstandsbetriebe. Grossbetriebe beschäftigen mittlerweile so genannte Compliance Officer - denn diese Art von Unternehmen sind mittlerweile beliebte Angriffspunkte für Klagen aufgrund angeblicher Regelverletzungen geworden und müssen sich schützen. Siemens beispielsweise wurde zu Millionenzahlungen verurteilt, nicht wegen der ursprünglichen Bestechungen, sondern wegen der Nichteinhaltung von Regeln beziehungsweise der nicht vorhandenen Kontrolle der Einhaltung solcher Regeln. Ergo: Es wird Zeit, dass Sie sich gegen solche Zahlungen absichern und sich einen externen Compliance Officer anschaffen - freiberuflich, zeitweise, aber stets voll verantwortlich. Nehmen Sie einen unserer Berater. Dann haben Sie Ruhe. Der Begriff Compliance/Regelüberwachung bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden.  Ihn organisiert ein Compliancemanager, der sinnvollerweise unabhängig von bestehenden Hierarchien unternehmensweite Verantwortung trägt und entweder selber dem Vorstand angehört oder ihm direkt unterstellt ist.

In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes, in Unternehmen zu bezeichnen. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen können organisatorische Massnahmen stützen. Hierzu richten vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Compliance/Überwachungs-Abteilungen ein.

Sie wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen kriminelle Handlungen (z. B. Betrug), Finanzsanktionen, Marktmissbrauch, Interessenkonflikte, Insiderhandel, Geldwäsche oder zum Datenschutz eingehalten werden. In Steuerberatungsgesellschaften kümmern sich Compliance/Überwachungs-Abteilungen um die Erfüllung steuerlicher Deklarationsvorschriften (vor allem die Abgabe von Steuererklärungen) und übernehmen in der Regel keine weiteren Beratungsaufgaben.

Daneben gilt Compliance/Überwachung als ein bedeutendes Element der ordnungsgemäßen Unternehmensführung (Corporate Governance). Zunehmend von Bedeutung für die Compliance/Regelüberwachung ist auch die Informationssicherheit sowie die Einhaltung von Ausfuhrbestimmungen (innerbetriebliche Export- und Re-exportkontrolle).

Unsere Compliance Officer sind  Anwälte, Unternehmensberater, Steuerberater und bewahren Sie vor den Risiken von Regelverletzungen.